Präambel
Die Grundlage für die Nutzung von Dienstleistungen (Beratung bzw. Trainings-Produkte) oder der
Erwerb von Produkten in der M.A.N.D.U.-Welt ist eine Mitgliedschaft (Membership), welche
schriftlich oder elektronisch abzuschließen ist. Diese Mitgliedschaft ist kostenlos und das Mitglied
wird als Member bezeichnet. Das M.A.N.D.U.-System ist ein Franchise-System und besteht aus dem
Franchise-Geber und Franchise-Nehmer, die am Markt selbstständig auftreten und M.A.N.D.U.-
Stores betreiben. Der Vertragspartner der jeweiligen Produkte ist transparent ausgewiesen.
1. Voraussetzungen für das Buchen von Trainings-Produkten
1.1. Jedes Mitglied muss physisch und psychisch geeignet sein, aktive und passive Bewegungen
ohne körperliche Schäden durchführen zu können. Liegen körperliche Gebrechen vor, insbesondere
solche, welche als absolute oder relative Kontraindikationen im Fragenbogen, welcher beim
Kennenlern-Coaching vorab auszufüllen ist, angeführt sind, hat der Member M.A.N.D.U. darüber
unaufgefordert und umgehend zu informieren – diese Informationspflicht des Members gilt bei
aufrechtem Membership. Unterbleibt die Mitteilung, gehen nachteilige Folgen zu Lasten des
Members. Die vom Member beim Fragenbogen gemachten Angaben müssen vollständig und richtig
sein.
1.2. Der Member akzeptiert diese Nutzungsvereinbarung und wird den Anordnungen des
qualifizierten Personals Folge leisten. M.A.N.D.U. ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung
einseitig zu ändern. Der Member hat diese Änderungen zu akzeptieren, sofern diese Änderungen
dem Mitglied sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.
2. Das M.A.N.D.U. EMS-Training
2.1. Das M.A.N.D.U.-EMS-Training stellt auf die gezielte Stärkung und den Aufbau der Körpermuskulatur ab.
Beim Training wird die Muskulatur im Körper mit Schwachstrom (Niederstromfrequenz) stimuliert und
dadurch sollte der Muskelaufbau im Körper gefördert werden. Für den Trainingserfolg sind das
regelmäßige Training und die Ernährung wichtig. Der Muskelaufbau ist jedoch von der Veranlagung und
vom Körperzustand abhängig und ist bei jedem Menschen individuell. M.A.N.D.U. kann daher den von
jedem Member subjektiv gewünschten Erfolg nicht garantieren. Die Methode an sich ist aber geeignet,
den Stoffwechsel und den Muskelaufbau zu aktivieren. Die genaue Wirkungsweise kann unter
www.miha-bodytec.de nachgelesen werden. Dieser Link dient nur der Information, ohne dass
M.A.N.D.U. diese Information zur eigenen erklärt oder Einfluss auf diese hat.
2.2. Beim M.A.N.D.U.-EMS-Training ist die im Store erhältliche Trainingswäsche zu tragen. Diese
kann entweder gekauft werden oder mittels Wäscheservice laut Produktpreisliste gem. Punkt 4.
dieser Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
3. Abschluss der Nutzungsvereinbarung und Änderung der Kundendaten
3.1. Diese Nutzungsvereinbarung tritt mit schriftlicher oder elektronischer Vereinbarung zur 0,00 Euro
Membership in Kraft und wird für die Dauer dieser Membership Vertragsinhalt. Zur Kündigung siehe
Punkt 9. ff dieser Nutzungsvereinbarung.
3.2. Änderung der Memberdaten sind M.A.N.D.U. umgehend und unaufgefordert mitzuteilen.
Unterlässt der Member die Mitteilung, so hat er die daraus entstandenen Aufwendungen (für die
Abfrage im Zentralen Melderegister, Rückbuchungen durch die Bank, etc.) zu ersetzen.
4. Produkte
4.1. Alle Produkte und Dienstleistungen sind im Internet unter www.mandu.at oder www.mandu.de
abrufbar. Es werden sowohl EMS-Trainings, als auch andere Trainingsprodukte und Dienstleistungen
ausgewiesen.
4.2. Alle gebuchten Produkte können nur vom Member selbst absolviert werden und dürfen nur mit
schriftlicher Zustimmung von M.A.N.D.U. auf Dritte übertragen werden. Dies gilt auch für die 0,00
Euro Membership.
5. Leistungen von M.A.N.D.U.
5.1. Diese Nutzungsvereinbarung erlaubt es dem Member, höchstens zwei EMS-Trainings pro Woche zu
absolvieren. Andere Produkte, welche gemäß Punkt 4. im Internet gesondert ausgewiesen werden, sind
von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Termine sind via M.A.N.D.U. ServiceCenter bzw. im Internet
unter www.mandu.at / www.mandu.de oder im Store zu reservieren. 24 Stunden vor dem
Trainingsbeginn können Termine storniert werden, ohne dass dafür Kosten anfallen. Falls der Member in
einer Woche keinen Termin wahrnimmt, so ist es nur mit Zustimmung von M.A.N.D.U. möglich, diesen
innerhalb der Laufzeit des Produktes nachzuholen. Mehr als zwei M.A.N.D.U.-EMS-Trainings in der
Woche sind aber nicht möglich. Wird der Termin nicht innerhalb der Laufzeit des Produktes nachgeholt,
so verfällt dieser.
5.2. M.A.N.D.U. behält sich vor, die Buchbarkeitszeiten in zumutbarer Weise zu verändern. Auch kann
ein M.A.N.D.U.-Store kurzfristig gänzlich vorübergehend geschlossen werden, insbesondere bei
Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie kurzfristiger Erkrankung von Coaches.
5.3. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchem Grund, kann der Member keine Ansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten.
5.4. Gebuchte Produkte können grundsätzlich in allen M.A.N.D.U.-Stores absolviert werden.
Ausnahmen und die damit verbundenen speziellen Regelungen sind auf der Homepage unter
www.mandu.at/externescoaching oder www.mandu.de/externescoaching gesondert ausgewiesen.
Die Termine können via M.A.N.D.U. ServiceCenter bzw. Internet unter www.mandu.at bzw.
www.mandu.de oder im Store reserviert werden.
6. M.A.N.D.U. VIP-MemberCARD
Bei Abschluss des ersten Trainings-Produktes erhält der Member eine M.A.N.D.U. VIPMemberCARD.
Dieser Ausweis ist nicht übertragbar! Ein Verlust ist unverzüglich zu melden. Für die
Neuausstellung der M.A.N.D.U. VIP-MemberCARD ist eine Gebühr von EUR 20,00 (Basis Jänner 2016)
zu bezahlen und wird entsprechend des veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) vom Oktober
des Vorjahres im Jänner eines jeden Jahres angepasst.
7. Preise und Konditionen
Aktuelle Preislisten für die Produkte bzw. Dienstleistungen sind im Internet unter www.mandu.at oder
www.mandu.de abrufbar und im Store einsehbar – aus diesen sind die jeweiligen Konditionen
ersichtlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf eine jährliche Wertsicherung der Produktpreise in Höhe
des veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (VPI) vom Oktober des Vorjahres im Jänner eines jeden
Jahres.
8. Zahlung
8.1. Der Member verpflichtet sich, während der Dauer der gebuchten Produkte zur Zahlung von wöchentlichen
vorgeschriebenen Beträgen. Der Wechsel in ein Produkt mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich.
8.2. Der wöchentliche vorgeschriebene Betrag ist jeweils 5 Werktage nach Vorschreibung von
M.A.N.D.U. fällig und wird mittels Bankeinzug vom bekanntgegebenen Bankkonto des Members (SEPALastschrift-
Formular) abgebucht oder mittels alternativer Zahlungsmethoden, welche von M.A.N.D.U.
angeboten werden, vom Member zu bezahlen.
8.3. Bezahlt der Member seine vorgeschriebenen Beträge nicht rechtzeitig, werden die Beträge für die
vereinbarte Laufzeit des gebuchten Produktes sofort zur Zahlung fällig und M.A.N.D.U. kann diese in
Rechnung stellen und begehren. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 9 % Zinsen p.a. als vereinbart.
Die Kosten der Betreibung (Mahnschreiben je EUR 10,00) und die Kosten der zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung sind dann vom Member zu bezahlen.
9. Ordentliche Kündigung von gebuchten Produkten
9.1. Werden gebuchte Produkte nicht spätestens 30 Tage vor Ende der Produktlaufzeiten schriftlich
mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt, verlängern sich die gebuchten Produkte automatisch um
die Dauer der gebuchten Produkte zu den jeweils geltenden Konditionen. Für die Rechtzeitigkeit ist das
Datum der Postaufgabe entscheidend. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Kündigung
ausschließlich dem Vertragspartner zuzustellen ist und nur dann tatsächlich zugegangen ist. Der
jeweilige Vertragspartner ist beim Kauf von Produkten am Dokument ausgewiesen.
9.2. Der Member wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtabgabe einer fristgerechten,
schriftlichen Kündigung an den Vertragspartner für jedes gebuchte Produkt zur Verlängerung des
jeweiligen gebuchten Produktes führt.
9.3. Zur Klarstellung: Werden ein oder mehrere gebuchte Produkte ordentlich gekündigt, besteht nach
Ablauf der Produktlaufzeiten weiterhin die 0,00 Euro Membership, die gesondert zu beenden (siehe
Punkt 13. dieser Nutzungsvereinbarung).
10. Außerordentliches Sonderkündigungsrecht
10.1. Verlegt ein Member seinen Wohnsitz dauerhaft an einen Ort, in dem im Umkreis von 25 km kein
M.A.N.D.U.-Store situiert ist, kann der Member die gebuchten Produkte kündigen. Für diese
Sonderkündigung ist die Übermittlung der Meldebestätigung erforderlich. Die Produkte enden in
diesem Fall mit dem auf die Übermittlung nachfolgenden Wochenanfang. Das 0,00 Euro Membership
bleibt aufrecht und gesondert zu beenden.
10.2. Bezahlt ein Member seine Beiträge nicht oder nicht fristgerecht oder verstößt es gegen
Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung oder leistet es den Anordnungen des Personals nicht
Folge, kann M.A.N.D.U. die gebuchten Produkte und das 0,00 Euro Membership ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist sofort auflösen. Für diesen Fall werden die Beträge der gebuchten Produkte gemäß
Punkt 8.3. fällig.
11. Ruhendstellung während der Laufzeit gebuchter Produkte
11.1. Die Ruhendstellung gebuchter Produkte ist wöchentlich möglich. Die Dauer leitet sich aus den
jeweiligen Produkten ab und ist gemäß Punkt 7. dieser Nutzungsvereinbarung einsehbar.
11.2. Für jede Ruhendstellung sind 12 % des wöchentlichen Produktes entgeltpflichtig. Dieser
vorgeschriebene Betrag ist gemäß Punkt 8. dieser Nutzungsvereinbarung zu bezahlen.
12. Unterbrechen während der Laufzeit gebuchter Produkte
12.1. Krankheit, eine Verletzung, die ohne Unterbrechung länger als 1 Monat andauert und für diese
Zeit das Konsumieren von Trainings unzumutbar macht, berechtigen weder zur außerordentlichen
Kündigung gebuchter Produkte gemäß Punkt 10. dieser Nutzungsvereinbarung noch zur
Ruhendstellung gemäß Punkt 11. dieser Nutzungsvereinbarung.
12.2. Legt der Member eine ärztliche Bestätigung vor, aus der sich die Dauer der Krankheit oder
Verletzung (länger als 1 Monat) oder die Schwangerschaft inklusive Stillzeit ergibt, so werden die
gebuchten Produkte für diese Dauer unterbrochen. Unterbrechen bedeutet, dass keine Produkte
gemäß Punkt 4. dieser Nutzungsvereinbarung konsumiert werden können. Für die Dauer des
Unterbrechens besteht für den Member keine entgeltpflicht gemäß Punkt 8. dieser
Nutzungsvereinbarung. Nach Wegfall der Krankheit bzw. nach Heilung der Verletzung bzw. nach der
Stillzeit bei Schwangerschaften werden die gebuchten Produkte fortgesetzt und die Zeit des
Unterbrechens am Vertragsende der jeweiligen gebuchten Produkte angehängt. Während der
Unterbrechung besteht keine Kündigungsmöglichkeit gemäß Punkt 9. und 10. dieser
Nutzungsvereinbarung.
13. Beendigung der M.A.N.D.U.-Membership
13.1. Diese kann wöchentlich schriftlich an den Vertragspartner gekündigt werden, sobald kein aktives
Produkt dem Member zugewiesen ist.
13.2. Wird die 0,00 Euro Membership bei M.A.N.D.U. beendet, gleich aus welchem Grund auch immer,
sind sämtliche Gegenstände, die sich im Eigentum von M.A.N.D.U. befinden (M.A.N.D.U. VIPMembercard,
etc.), unaufgefordert zurückzustellen.
14. Zustimmungserklärung zur Erfassung der Daten und zur Datenweitergabe
14.1. Der Member erteilt mit Unterwerfung dieser Nutzungsvereinbarung seine Zustimmung zur
elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung aller M.A.N.D.U. übermittelten und erfassten
Daten insbesondere auch seiner personenbezogenen Daten bei der bioelektrischen Impedanzanalyse
und beim Training mittels den Geräten von miha bodytec bzw. von sonstigen Vertragspartnern.
14.2. Der Member erklärt, dass diese Daten für die Kommunikation aber auch für die Zusendung von
Informationen betreffend M.A.N.D.U. sowie für die Erstellung von Auswertungen und
wissenschaftlichen Erkenntnissen herangezogen werden können. Darüber hinaus wird auch die
Zustimmung gegeben, dass die personenbezogenen Daten auch an andere M.A.N.D.U. Partner in der
M.A.N.D.U.-World, insbesondere dem Franchise-Geber M.A.N.D.U. one life GmbH, weitergegeben
werden dürfen, nicht aber an andere Dritte.
14.3. Diese Zustimmungserklärung kann gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich an den
Vertragspartner widerrufen werden, was die sofortige Einstellung aller Datenerfassungen und
Datenübermittlungen bewirkt.
15. Haftung
15.1. Für Sachschäden beim Training haftet M.A.N.D.U. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die
Haftung wird der Höhe nach mit dem Gesamtproduktpreis begrenzt.
15.2. M.A.N.D.U. übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenständen und Geld. Der Member muss diese Gegenstände selbständig verwahren.
15.3. Der Member ist verpflichtet, das Personal über besondere Vorkommnisse beim Training aber
auch über Verletzungen oder Beeinträchtigungen vor dem Training genau zu unterrichten. M.A.N.D.U.
übernimmt keine Haftung für Körperschäden, die durch die unterlassene Mitteilung zustande
gekommen sind. Für sonstige Körperschäden haftet M.A.N.D.U. nur bei Vorsatz und/oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach mit den gebuchten Produkten begrenzt.
16. Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung als gänzlich oder
teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle
der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem
beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.
17. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag aber auch mit seiner Anbahnung und Beendigung gilt
Linz als das sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Ebenso wird österreichisches Recht vereinbart.
Dem Member steht bei Unstimmigkeiten mit dem Vertragspartner eine „Schlichtungsstelle“ am Sitz des
Franchise-Gebers zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist unter schlichtungsstelle@mandu-one-life.com erreichbar.